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Reha beantragen - so geht´s
“Welche Behandlung eignet sich für mich?”, “Wie stelle ich einen Reha-Antrag und an wen?”, “Was sind meine Rechte?” und “Was ist beim Ausfüllen des Reha-Antrags entscheidend, damit er vom Versicherungsträger bewilligt wird?"
Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zur Beantragung Ihrer Rehamaßnahme zusammengetragen.
Anschlussheilbehandlung (AHB)/-rehabilitation
Eine AHB ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgt. Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens zwei Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.
Ziel der Behandlung ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Eine AHB hat in der Regel eine Dauer von ca. 3 Wochen. Diese kann jedoch - abhängig von Kostenübernahme und Verlauf der Behandlung durch den Arzt - verlängert werden.
Kostenträger einer AHB ist entweder die Krankenkasse (gesetzliche oder private Krankenversicherung), die deutsche Rentenversicherung (Patient noch im erwerbstätigen Alter) sowie Beihilfestellen (Patient ist Beamter oder Pensionär). Eine AHB wird durch den einweisenden Arzt verordnet, der die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme prüft.
Für eine AHB befindet sich der einweisende Arzt in der Regel im behandelnden Krankenhaus.
Rehabilitation / Heilverfahren
Durch ein Heilverfahren sollen Krankheiten oder Verletzungen mithilfe einer medizinischen Rehabilitation gelindert oder geheilt werden. Der Verlauf eines Heilverfahrens ähnelt einer Anschlussheilbehandlung. Der einzige Unterschied ist, dass einem Heilverfahren kein akuter Krankenhausaufenthalt vorausgehen muss.
- Kostenträger einer medizinischen Rehabilitation können die Krankenkasse (gesetzliche oder private Krankenversicherung), die deutsche Rentenversicherung oder Beihilfestellen sein.
- Eine Rehabilitation kann nur von einem einweisenden Arzt, der die medizinische Notwendigkeit feststellt, verordnet werden. Der einweisende Arzt (z.B. Ihr Hausarzt) stellt den entsprechenden Rehabilitationsbedarf mit Rehabilitationsziel und Rehabilitationspotenzial fest. Die Notwendigkeit und Dauer der Reha-Maßnahme wird durch den zuständigen Kostenträger bzw. in dessen Auftrag durch den Medizinischen Dienst überprüft und genehmigt.
Sie können das Antragsformular bei Ihrem Kostenträger telefonisch anfordern oder im Internet herunterladen.
G0100 Basisantragsformular der Deutschen Rentenversicherung für eine Reha
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0100.html
Weitere Einzelformulare der Deutschen Rentenversicherung
Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Wenn Sie eine Rehabilitationsmaßnahme in einer Klinik Ihrer Wahl durchführen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine für Sie geeignete Rehabilitationsklinik selbst auszuwählen. Im Sozialgesetzbuch IX ist unter § 8 geregelt, dass der Kostenträger Ihren berechtigten Wünschen (z.B. durch Geltendmachung der Rücksichtnahme auf die persönliche Lebenssituation, die Familie, sowie religiöse Bedürfnisse des Leistungsberechtigten im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts) entsprechen muss. Aus diesem Grund ist es hilfreich, wenn Sie schon mit Ihrem Reha Antrag einen Vorschlag für eine Klinik Ihrer Wahl einreichen.
Dem Wunsch des Versicherten wird in der Regel durch den Kostenträger entsprochen, wenn die Einrichtung indikationsgerecht ist, ein Belegungsvertrag besteht und medizinische Gründe dem nicht entgegenstehen.
Argumentation für meine Wunschlinik
Zögern Sie nicht und machen Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch und beeinflussen Sie mithilfe verschiedener Formulierungshilfen maßgeblich die Bewilligung Ihrer Wunschklinik.
Mögliche medizinische Gründe
- spezifisches Therapieangebot (Die Klinik bietet ein gezieltes Therapieprogramm, das speziell auf mein Krankheitsbild abgestimmt ist. / Die Behandlungsmethoden sind besonders passend bei meiner Erkrankung. / etc.)
- Behandlung von Nebenerkrankungen (Die fachübergreifende Ausrichtung ermöglicht eine umfassende Versorgung meiner gesundheitlichen Gesamtsituation. / etc.)
- Geringe Wartezeit (Die Klinik bietet eine schnelle Aufnahmemöglichkeit, was für die Wirksamkeit der Reha-Maßnahme in meinem Fall besonders wichtig ist. / etc.)
Mögliche persönliche Gründe
- Meine persönliche Lebenssituation passt zur Klinik, weil… (religiöse Bedürfnisse, Weltanschauung, Alter, Familiensituation etc.)
- Die Klinik ist in der Nähe / weit entfernt von meinem Wohnort. Die räumliche Nähe ermöglicht mir eine Reha in meinem sozialen Umfeld, was sich positiv auf meinen Heilungsprozess auswirkt. / Eine gewisse Distanz zu meiner gewohnten Umgebung hilft mir dabei, mich voll auf die Rehabilitation zu konzentrieren
- Ich habe in dieser Klinik bei vergangenen Aufenthalten bereits gute Erfahrungen gemacht.
- Die Möglichkeit, meinen Glauben in der Rehabilitationszeit bewusst zu leben, ist für mich ein bedeutender Teil der Genesung.
Der Antrag war nicht erfolgreich – was nun?
Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, verlieren Sie nicht den Mut. Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung durch den Kostenträger. Manchmal liegt es nur an einer Kleinigkeit. Sie haben dann vier Wochen Zeit, um einen Widerspruch zur Vorlage bei der Widerspruchsstelle des jeweiligen Kostenträgers einzulegen. Davon sollten Sie Gebrauch machen - viele Widersprüche sind erfolgreich. Suchen Sie sich für die Begründung Ihres Widerspruchs Unterstützung, z. B. bei Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Eine erneute ärztliche Stellungnahme zur Dringlichkeit und medizinischen Notwendigkeit der Rehabilitation erhöht die Aussicht auf Erfolg. Es ist hilfreich, wenn Ihr Klinikwunsch in den ärztlichen Unterlagen dokumentiert wird. Haben Sie sich für die Rehabilitation in der Altmühlseeklinik Hensoltshöhe entschieden, helfen auch wir Ihnen gerne weiter.
Widerspruchsvorlagen zum Wunsch- und Wahlrecht
Hier finden Sie die Vorlagen zur Einreichung eines Widerspruchs bei Ablehnung Ihres Klinikwunsches über das Wunsch- und Wahlrecht oder bei Forderung einer Zuzahlung für Ihre Wunschklinik.
Widerspruch (Ablehnung Wunschklinik)
Widerspruch (Eigenbeteiligung)
