Am Ende des Aufenthaltes erstellt der behandelnde Arzt einen Abschlussbericht. In diesem Bericht werden unter Berücksichtigung des Rehabilitationsziels die Ergebnisse der Rehabilitationsbehandlung festgehalten und die weitere Nachsorge festgelegt und mit dem Patienten besprochen.
Der Entlassungsbericht wird dem Patienten in der Regel bereits bei der Entlassung für den weiterbehandelnden Arzt mitgegeben.
Bei Bedarf koordiniert unser Sozialdienst schon im Vorfeld die geplante Entlassung mit Patient, Angehörigen, internen und externen Partnern und berät bzw. unterstützt bei der Organisation häuslicher Versorgungsmaßnahmen.