Anschlussheilbehandlung (AHB)/-rehabilitation
Rehabilitation / Heilverfahren
Durch ein Heilverfahren sollen Krankheiten oder Verletzungen mithilfe einer medizinischen Rehabilitation gelindert oder geheilt werden. Der Verlauf eines Heilverfahrens ähnelt einer Anschlussheilbehandlung. Der einzige Unterschied ist, dass einem Heilverfahren kein akuter Krankenhausaufenthalt vorausgehen muss.
- Kostenträger einer medizinischen Rehabilitation können die Krankenkasse (gesetzliche oder private Krankenversicherung), die deutsche Rentenversicherung oder Beihilfestellen sein.
- Eine Rehabilitation kann nur von einem einweisenden Arzt, der die medizinische Notwendigkeit feststellt, verordnet werden. Der einweisende Arzt (z.B. Ihr Hausarzt) stellt den entsprechenden Rehabilitationsbedarf mit Rehabilitationsziel und Rehabilitationspotenzial fest. Die Notwendigkeit und Dauer der Reha-Maßnahme wird durch den zuständigen Kostenträger bzw. in dessen Auftrag durch den Medizinischen Dienst überprüft und genehmigt.
Sie können das Antragsformular bei Ihrem Kostenträger telefonisch anfordern oder im Internet herunterladen.
G0100 Basisantragsformular der Deutschen Rentenversicherung für eine Reha
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0100.html
Weitere Einzelformulare der Deutschen Rentenversicherung
Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Wenn Sie eine Rehabilitationsmaßnahme in einer Klinik Ihrer Wahl durchführen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine für Sie geeignete Rehabilitationsklinik selbst auszuwählen. Im Sozialgesetzbuch IX ist unter § 8 geregelt, dass der Kostenträger Ihren berechtigten Wünschen (z.B. durch Geltendmachung der Rücksichtnahme auf die persönliche Lebenssituation, die Familie, sowie religiöse Bedürfnisse des Leistungsberechtigten im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts) entsprechen muss. Aus diesem Grund ist es hilfreich, wenn Sie schon mit Ihrem Reha Antrag einen Vorschlag für eine Klinik Ihrer Wahl einreichen.
Dem Wunsch des Versicherten wird in der Regel durch den Kostenträger entsprochen, wenn die Einrichtung indikationsgerecht ist, ein Belegungsvertrag besteht und medizinische Gründe dem nicht entgegenstehen.
Antrag war nicht erfolgreich – was nun?
Widerspruchsvorlagen zum Wunsch- und Wahlrecht
Hier finden Sie die Vorlagen zur Einreichung eines Widerspruchs bei Ablehnung Ihres Klinikwunsches über das Wunsch- und Wahlrecht oder bei Forderung einer Zuzahlung für Ihre Wunschklinik.
Widerspruch (Ablehnung Wunschklinik)
Widerspruch (Eigenbeteiligung)