Für Zuweisende und Kostenträger
Die Altmühlseeklinik Hensoltshöhe ist zugelassen für die medizinische Behandlung von Mitgliedern der privaten Krankenversicherung gemäß § 4 Abs. 5 Musterbedingungen der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung.
Die Altmühlseeklinik Hensoltshöhe hat von der Deutschen Rentenversicherung die Zulassung für die Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Anschlussrehabilitation in der Indikation Orthopädie erhalten. Dazu wurde für diese Indikation ein eigenständiger Belegungsvertrag abgeschlossen, der für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung gilt.
Darüber hinaus verfügt unsere Klinik über einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie mit dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung für folgende Bereiche bzw. Indikationen:
Medizinische Vorsorge
Anschlussrehabilitation (AR/AHB)
- Orthopädische Erkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
Medizinische Rehabilitation
- Orthopädische Erkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
- Psycho-vegetative Erschöpfungszustände
Die Behandlung von Patienten mit geriatrietypischer Mulitmorbidität ist nicht möglich. Es wird keine Kurzzeitpflege im Sinne von § 149 SGB XI oder § 39c SGB V durchgeführt.
Für niedergelassene Ärzte:
Bitte beachten Sie die Hinweise der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für niedergelassene Ärzte zur Verordnung von medizinischer Rehabilitation. Diese stehen HIER für Sie bereit.