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Altmühlseeklinik Hensoltshöhe erhält die Zulassung der Rentenversicherung in der Orthopädie

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07.03.2018

Altmühlseeklinik Hensoltshöhe erhält die Zulassung der Rentenversicherung in der Orthopädie

Berufstätige Patienten können künftig auf Wunsch direkt nach der Akutbehandlung im Klinikum Altmühlfranken die Reha auf der Hensoltshöhe durchführen. Dies ist der Klinikleitung nun explizit auch für die Fachrichtung Orthopädie gelungen.
Die Altmühlseeklinik Hensoltshöhe hat von der Deutschen Rentenversicherung die Zulassung für die Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Anschlussrehabilitation in der Indikation Orthopädie erhalten. Dazu wurde für diese Indikation ein eigenständiger Belegungsvertrag abgeschlossen, der für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung gilt. 
Hierzu war es notwendig, einige Anpassungen vorzunehmen, um dieses Ziel zu erreichen. So sind die Leistungen für die medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung mit höheren Voraussetzungen an die Strukturqualität (z.B. ärztliche Weiterbildung in der Sozialmedizin, doppelte Facharztbesetzung im Bereich Orthopädie) verbunden als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Dies erfordert einen zusätzlichen Aufwand im Hinblick auf die Umsetzung des Reha-Ziels der Rentenversicherung („Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben“). Neben Reha-Assessments zur Erkennung beruflicher Problemlagen, sind arbeitsplatzbezogene Elemente der medizinischen Rehabilitation erforderlich. Daneben müssen im Bereich der Ergotherapie zusätzliche Test- und Behandlungsmöglichkeiten vorgehalten werden. Auch in Bezug auf die Erstellung des Arztbriefs und des Entlassungsberichts für Rehabilitanden der DRV ergeben sich deutlich aufwändigere Anforderungen an die Dokumentation als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese Vorgaben wurden nach Darstellung des Chefarztes, Dr. med. Friedbert Herm, im Rahmen eines fast ein Jahr andauernden Umstellungsprozesses umgesetzt und in das orthopädische Konzept der Altmühlseeklinik integriert. Im Ergebnis endete dieser Prozess mit der Zulassung durch die Deutsche Rentenversicherung für die Durchführung der Rehabilitation ihrer Versicherten im Bereich der Orthopädie.
Für den Verwaltungsleiter der Altmühlseeklinik, Herrn Bela Hans Gerd Kaunzinger, ist die neue Vereinbarung mit der Rentenversicherung eine „weitere strategische Weichenstellung“, die auf der Hensoltshöhe bereits mit der Umbenennung von „Sanatorium“ in „Altmühlseeklinik“ begonnen habe. Die Klinikleitung sei dankbar über die gelungene Zulassung und betone, dass dieser Schritt einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung der Altmühlseeklinik darstelle. Dadurch werde die Zukunftsfähigkeit der Altmühlseeklinik entscheidend gestärkt. Durch die Öffnung des Versorgungsauftrags in der Orthopädie für Patientengruppen, die bisher nicht in der Altmühlseeklinik behandelt werden konnten, erfolge eine Stärkung des Gesundheitsstandortes Gunzenhausen sowie der Gesundheitsregion Altmühlfranken. Daneben könne die gut funktionierende Zusammenarbeit mit dem Klinikum Altmühlfranken weiter ausgebaut und vertieft werden, da auch für den Personenkreis der Berufstätigen nun zusätzliche Angebote in der wohnortnahen medizinischen Versorgungskette geschaffen wurden. 
Durch diesen Schritt erwartet Kaunzinger eine Verbesserung der eigenen Marktposition gegenüber den Kostenträgern, da sich die Klinik nun insgesamt breiter aufstellen könne. Für  Kaunzinger war dies wieder eine Bestätigung für die seit Jahren sehr gut geleistete Arbeit der Altmühlseeklinik. Ohne das herausragende Engagement aller Mitarbeitenden und Führungskräfte wäre dieses hervorragende Ergebnis nicht möglich gewesen.
Chefarzt Dr. Herm weist darauf hin, dass jeder bei der Deutschen Rentenversicherung Versicherter, der eine Rehabilitationsmaßnahme in der Altmühlseeklinik durchführen möchte, dies bereits schon mit dem Reha Antrag im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts geltend machen könne. Im Sozialgesetzbuch IX sei geregelt, dass der Kostenträger den berechtigten Wünschen des Versicherten entsprechen müsse. Dr. Herm betont, dass dieser Grundsatz auch bei einer geplanten Anschlussrehabilitation (vormals Anschlussheilbehandlung) gelte. Die Besonderheit der Anschlussrehabilitation bestehe lediglich darin, dass sich diese sofort (spätestens zwei Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließe. 
Die Altmühlseeklinik Hensoltshöhe steht als Rehabilitationsklinik in bewährter Tradition für eine ganzheitliche, rehabilitative Behandlung erkrankter und behinderter Menschen und ist bekannt für eine leitliniengerechte Zuwendungsmedizin in einem christlich geprägten Umfeld. 
Jährlich werden rund 2.200 stationäre Rehabilitanden behandelt. Rund 50 Prozent der Patienten werden aus den umliegenden Kliniken Gunzenhausen, Ansbach, Nördlingen, Dinkelsbühl und Neuendettelsau sowie aus dem Klinikum Nürnberg zugewiesen. 
Die häufigsten orthopädischen Reha-Diagnosen in der Altmühlseeklinik waren im zurückliegenden Jahr Nachbehandlungen nach Gelenkoperationen bei Knie- und Hüftgelenksarthrosen. Die drei häufigsten Unfallnachbehandlungen waren Oberschenkelbrüche, Frakturen der Lendenwirbelsäule und des Beckens sowie Frakturen im Bereich der Schulter und des Oberarms.  
Die gesetzlichen Krankenkassen waren bislang die hauptbelegenden Kostenträger der Altmühlseeklinik. Der Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen umfasst die Indikationsbereiche Orthopädie, Onkologie, Psychosomatik und Herz-Kreislauferkrankungen. Mit der Deutschen Rentenversicherung bestand seit 2014 bereits ein Belegungsvertrag in der Inneren Medizin.

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